Ab sofort ist jegliche Art von offenem Feuer (Lagerfeuer, Grillfeuer usw.) im Wald verboten. Auch das Rauchen ist im Wald verboten!
Dieses Verbot gilt auch im Gefahrenbereich am Rande der Wälder. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober.
Bei Übertretung der Waldbrandverordnung 2018 werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1lit. A Z. 17 des Forstgesetzes, Geldstrafen bis zu 7.270.- Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen bestraft.
Originalaussendung der BH-Tulln: